EINZIGARTIGE &
HANDGEFERTIGTE
PRODUKTE ENTDECKEN
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WARUM JAILSHOP?
In den 28 Justizanstalten samt deren 15 Außenstellen wurden in den letzten Jahren durchschnittlich 8.800 Personen angehalten. Ein wesentliches Element für die erfolgreiche Resozialisierung von Insassen ist die Arbeit in den Justizanstalten.
Hier im Jailshop finden Sie ausgewählte Produkte – in Handarbeit hergestellt. Mit dem Erwerb unterstützen Sie die Reintegration.
UNIKATE
In den Betrieben der österreichischen Justizanstalten erzeugen Insassen unter fachkundiger Anleitung Handwerksprodukte. Jedes einzelne Stück wird mit der Hand gefertigt und ist somit ein Unikat.
UNIKATE
In den Betrieben der österreichischen Justizanstalten erzeugen Insassen unter fachkundiger Anleitung Handwerksprodukte. Jedes einzelne Stück wird mit der Hand gefertigt und ist somit ein Unikat.
REINTEGRATION
Arbeit, Tagesstruktur, Lehre, Studium, Kunsthandwerk, kulturelle Tätigkeit oder Sport: Erfolgserlebnisse sind oft ein erster Schritt für eine erfolgreiche Reintegration. Mit dem Kauf eines Jailshop-Produktes helfen auch Sie etwas mehr Sicherheit zu schaffen.
HANDWERK
Zahllose Betriebe, Küchen, Landwirtschaftsbetriebe u.v.m. sind in unseren Justizanstalten tätig. Österreichische Unternehmen setzen auf mannigfaltige Arbeit der Insassen, die damit Geld verdienen können.
AUS GUTEM MATERIAL GEMACHT
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Im BLOG mehr erfahren
Justizanstalt Hirtenberg – „Der Sommer kann Kommen!“
Die Justizanstalt Hirtenberg hat sich auf den bevorstehenden Sommer gut vorbereitet: Denn, im Sommer hat das Thema „Grillen“ Hochsaison, und was eignet sich dazu besser als ein toller „Outdoor-Griller“.
Integratives Beschäftigungszentrum (IBZ) der Justizanstalt Graz-Karlau – „Die Menschen hinter den Produkten“
Im IBZ finden Insassen, die nicht in den regulären Arbeitsbetrieb der Justizanstalt integriert werden können, weil sie etwa kognitive, soziale, psychische und/oder physische Defizite haben, eine abwechslungsreiche Beschäftigung.
FRAGEN?
Wie viele der Insassen arbeiten in den Justizanstalten?
Jeder arbeitsfähige Strafgefangene ist verpflichtet Arbeit zu leisten (§ 44 Strafvollzugsgesetz). Im Durchschnitt gehen rund 6.000 Insassen einer Arbeit nach. Dafür stehen in den Justizanstalten verschiedene Werkstätten und Betriebe in rund 50 Sparten zur Verfügung. Die Beschäftigung von Insassen ist ein wichtiger Teil der Resozialisierung. Insassen sollen dabei auch Fähigkeiten und Abläufe erlernen, die sie für ein Leben nach der Haft wieder fit machen.
Sämtliche Justizanstalten verfügen über eigene Arbeitsbetriebe und Werkstätten, die Beschäftigungsmöglichkeiten sicherstellen sollen. Die Palette der Arbeitsmöglichkeiten reicht von Werkstätten für klassische Handwerksberufe über sogenannte Unternehmerbetriebe, in denen für externe Unternehmer Arbeiten verrichtet werden, über Hausarbeiten (Gebäudereinigung, Pflege des Anstaltsareals) bis hin zu Arbeiten in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Im Wege des Freigangs kommt, bei Vorliegen der Voraussetzungen für den gelockerten Strafvollzug, auch ein Arbeitseinsatz außerhalb der Anstalt in Betracht.