EINZIGARTIGE &
HANDGEFERTIGTE
PRODUKTE ENTDECKEN
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In den 28 Justizanstalten samt deren 15 Außenstellen wurden in den letzten Jahren durchschnittlich 8.800 Personen angehalten. Ein wesentliches Element für die erfolgreiche Resozialisierung von Insassen ist die Arbeit in den Justizanstalten.
Hier im Jailshop finden Sie ausgewählte Produkte – in Handarbeit hergestellt. Mit dem Erwerb unterstützen Sie die Reintegration.
In den Betrieben der österreichischen Justizanstalten erzeugen Insassen unter fachkundiger Anleitung Handwerksprodukte. Jedes einzelne Stück wird mit der Hand gefertigt und ist somit ein Unikat.

















In den Betrieben der österreichischen Justizanstalten erzeugen Insassen unter fachkundiger Anleitung Handwerksprodukte. Jedes einzelne Stück wird mit der Hand gefertigt und ist somit ein Unikat.
Arbeit, Tagesstruktur, Lehre, Studium, Kunsthandwerk, kulturelle Tätigkeit oder Sport: Erfolgserlebnisse sind oft ein erster Schritt für eine erfolgreiche Reintegration. Mit dem Kauf eines Jailshop-Produktes helfen auch Sie etwas mehr Sicherheit zu schaffen.
Zahlreiche Betriebe, Küchen, Landwirtschaftsbetriebe u.v.m. sind in unseren Justizanstalten tätig. Österreichische Unternehmen setzen auf mannigfaltige Arbeit der Insassen, die damit Geld verdienen können.

















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Wie viele der Insassen arbeiten in den Justizanstalten?
Jeder arbeitsfähige Strafgefangene ist verpflichtet, Arbeit zu leisten (§ 44 Strafvollzugsgesetz). Im Durchschnitt gehen rund 6.000 Insassen einer Arbeit nach. Dafür stehen in den Justizanstalten verschiedene Werkstätten und Betriebe in rund 50 Sparten zur Verfügung. Die Beschäftigung von Insassen ist ein wichtiger Teil der Resozialisierung. Insassen sollen dabei auch Fähigkeiten und Abläufe erlernen, die sie für ein Leben nach der Haft wieder fit machen.
Sämtliche Justizanstalten verfügen über eigene Arbeitsbetriebe und Werkstätten, die Beschäftigungsmöglichkeiten sicherstellen sollen. Die Palette der Arbeitsmöglichkeiten reicht von Werkstätten für klassische Handwerksberufe über sogenannte Unternehmerbetriebe, in denen für externe Unternehmer Arbeiten verrichtet werden, über Hausarbeiten (Gebäudereinigung, Pflege des Anstaltsareals) bis hin zu Arbeiten in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Im Wege des Freigangs kommt, bei Vorliegen der Voraussetzungen für den gelockerten Strafvollzug, auch ein Arbeitseinsatz außerhalb der Anstalt in Betracht.

